Allgemeine Lizenzvereinbarung
Bitte lesen Sie die nachfolgenden Informationen sorgfältig, bevor Sie diese Software installieren, benutzen, registrieren oder weitergeben. Durch Installation, Benutzung, Registrierung oder Weitergabe der Software erklären Sie Ihr Einverständnis mit diesem Lizenzvertrag.
Falls Sie den Bestimmungen dieses Vertrags nicht zustimmen, sind Sie nicht berechtigt, die Software zu installieren, zu benutzen, zu registrieren oder weiterzugeben.
Vertragspartner
Der Lizenzvertrag gilt zwischen der Wave Vision AG, Georg Schrank-Str.33, 55129 Mainz (im folgenden Lizenzgeber genannt) und dem Kunden (im folgenden Lizenznehmer genannt).
Vertragsgegenstand und Nutzungsrecht
Die Software umfasst das Software-Programm, deren elektronische Dokumentation und bei der Premium - Version einen Datenträger und eine gedruckte Dokumentation.
Nutzungsrecht Registrierte Shareware-Version
Die frei erhältliche Shareware-Version dient ausschließlich der begrenzten Nutzung im Rahmen einer Kaufentscheidung, beispielsweise vor der Bestellung eines Voice-over-IP-Tarifs, um die Leistungsfähigkeit der eigenen Internetverbindung zu überprüfen. Die Verbindungsqualität kann hierbei über einen Zeitraum von 60 Sekunden gegen einen VoIPWetter-Server gemessen werden. Nach Ablauf dieser Zeit wird das Messergebnis zur Verfügung gestellt. Die Initiierung einer weiteren Messung kann manuell beliebig oft wiederholt werden. Eine dauerhafte Messung ist jedoch nicht möglich. Um die Shareware-Version nutzen zu können, ist eine Registrierung erforderlich, da ausführliche Messergebnisse per E-Mail versendet werden.
Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer einer Shareware - Version eine nicht ausschließliche, übertragbare Lizenz zur Installation der Shareware. Nur die registrierte Shareware-Version darf (bis auf Widerruf) weitergegeben werden. Veröffentlichungen auf Datenträgern und im Internet innerhalb von Sharewaresammlungen und Zeitschriften sind (bis auf Widerruf) gestattet sofern folgende Bedingungen eingehalten werden:
- Die Weitergabe ist nur in vollständiger, unveränderter Form zulässig.
- Für die Software selbst darf keine Bezahlung verlangt werden.
- Es ist ein sichtbarer Link zur Lizenzgeber-Homepage http://www.voipwetter.de anzugeben.
- Der Lizenzgeber ist vorab über die Veröffentlichung zu informieren.
Nutzungsrecht Registrierte Premiumversion
Durch Erwerb einer Nutzungslizenz für die Premiumversion erhält der Lizenznehmer die Möglichkeit, mit dem Programm eine dauerhafte Messung vorzunehmen, um den Verlauf der Verbindungsqualität über einen längeren Zeitraum ermitteln zu können.
Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer einer Premiumversion eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz zur Installation der Software auf einem beliebigen einzelnen Personalcomputer bzw. zum Kopieren der Software einzig zu dem Zweck der Installation auf einem Computer und als Sicherung und Archivaufbewahrung. Es ist verboten, Kopien der Software herzustellen, zu verkaufen, zu vermieten oder zu vertreiben. Die Software darf nur auf EINEM Computer installiert und mit dem Registrierungs-Code freigeschaltet werden. Für den gleichzeitigen Einsatz der Software auf MEHREREN Computern oder in einem Netzwerk muss eine Mehrfach-Lizenz erworben werden. Der Lizenzgeber untersagt jeglichen Verleih der Software.
Einschränkungen
Veränderungen, Decompilierung und Disassemblierung der Software sind nicht erlaubt und werden zur Anzeige gebracht. Entwicklung, Weitergabe und Nutzung von Methoden die dem Ziel dienen, die Shareware-Einschränkungen zu entfernen sowie die Weitergabe von Passwörtern zum Download oder zur Freischaltung der Premiumversion sind nicht zulässig und werden zur Anzeige gebracht. Der Lizenzvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Lizenzgeber und dem Lizenznehmer zustande. Dies gilt ausdrücklich auch für die Shareware - Version. Verschenken, Verleih, Vermietung und Verleasung der Software sind daher nicht zulässig.
Pflichten des Lizenznehmers
Der Lizenznehmer ist verpflichtet
- sicherzustellen, dass die registrierte Premiumversion sowie Lizenzschlüssel zur Freischaltung der Premiumversion nicht in die Hände von Dritten gelangen.
- die mit der Software erstellten Ergebnisse unmittelbar nach Erstellung auf Vollständigkeit und Fehlerfreiheit zu überprüfen.
- die Software sowie die zur Freischaltung der Premiumversion notwendigen Daten sicher aufzubewahren. Für den Hersteller besteht keine Verpflichtung, die einmal bereitgestellte Software oder die Freischaltungsdaten nochmals zuzusenden.
- den Hersteller darüber in Kenntnis zu setzen, wenn Sie die Premiumversion bzw. die Freischaltung nicht innerhalb von 10 Tagen nach Bestellung und Zahlung erhalten haben (z.B. wegen eines technischen Problems).
- sicherzustellen, dass dem Hersteller Ihre gültige E-Mail-Adresse bekannt ist, falls Sie über das Erscheinen kostenloser Updates informiert werden möchten.
Allgemeine Haftungsregelung und Gewährleistung
Nach dem Stand der Technik ist es nicht möglich, Computersoftware so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Gegenstand des Vertrages ist daher eine Software, die im Sinne der Programmbeschreibung grundsätzlich brauchbar ist. Aus diesen genannten Gründen wird keinerlei Haftung für die Fehlerfreiheit der Software und eventueller dadurch entstandener Schäden übernommen. Der Lizenzgeber haftet nicht für die richtige Auswahl, Einsatz, Anwendung, und Nutzung der Software. Das gilt insbesondere für den Fall des Einsatzes nicht geeigneter Hard- oder Software oder Änderungen der Software. Insbesondere ist die Haftung für alle durch die Software verursachten mittelbaren Schäden ausgeschlossen, sofern dies gesetzlich zulässig ist. Der Lizenzgeber haftet nicht für entgangenen Gewinn. Der Lizenzgeber haftet nicht für Ansprüche auf Schadenersatz aus jedem Rechtsgrund, außer es kann vom Lizenznehmer grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln, Tun oder Unterlassen nachgewiesen werden. Für Kaufleute wird auch die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Insbesondere für die Richtigkeit der Messergebnisse und daraus abgeleiteten Investitionsentscheidungen kann keine Gewährleistung übernommen werden. Die Qualität der Verbindung hängt von vielerlei Faktoren ab, die ständig wechseln können.
Für den Fall, dass die Software dem Lizenznehmer auf einen Datenträger (i.d.R. auf CD-ROM) geliefert wird: Für Mängel am Datenträgermaterial, welche infolge eines vor der Lieferung liegenden Umstandes auftreten (z.B. Materialfehler), leistet der Lizenzgeber innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist durch Neulieferung Gewähr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Hinweis:
Ein verantwortungsvoller Umgang mit Daten verarbeitenden Programmen setzt einen gründlichen Test des Programms vom Lizenznehmer mit unkritischen Daten voraus, bevor es zum tatsächlichen Einsatz gelangt. Zu jedem Computer gehört ein Sicherungs- bzw. Backupkonzept, welches gewährleistet, dass wichtige Daten in regelmäßigen Abständen auf externen Datenträgern gesichert werden. Hierzu wird der Lizenznehmer ausdrücklich aufgefordert!
Ausschluss der Gewährleistung für die registrierte Shareware - Version
Für diese Software und die dazugehörigen Dateien wird keinerlei Gewähr- und/oder Garantieleistung übernommen. Aufgrund der unterschiedlichen Hardware- und Softwareumgebungen, unter denen eine Software-Installation möglich ist, wird keine Gewährleistung für den Einsatz der Software zu einem speziellen Zweck übernommen. Der Anwender trägt selbst jedes Risiko.
Urheberrecht
Die Software, die Programm- und Datenkonzeption sowie die elektronische und schriftliche Dokumentation sind urheberrechtlich geschützt. Der Lizenzgeber macht darauf aufmerksam, dass der Lizenznehmer für alle Schäden aufgrund von Urheberrechtsverletzungen haftet. Eine bekannt werdende Urheberrechtsverletzung führt unweigerlich zur Anzeige.
Der Lizenzgeber ist sowohl Urheber als auch Eigentümer der Software. Der Lizenzgeber behält den Rechts- und Besitzanspruch der Software. Eine Lizenz ist kein Verkauf der Software. Der Lizenzvertrag gewährt dem Lizenznehmer keinen Anspruch auf Patente, Vervielfältigungen, Branchengeheimnisse, Warenzeichen oder auf andere Rechte.
Eigentumsvorbehalt
Das Nutzungsrecht an der Software geht erst mit der vollständigen Zahlung des Kaufpreises auf den Lizenznehmer über.
Gerichtsstand; anwendbares Recht
Für Kaufleute gilt Darmstadt als Gerichtsstand vereinbart. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sonstigen Vertragsbedingungen; Preise
Es gelten die sonstigen allgemeinen Vertragsbedingungen und Preise in der auf der Hersteller-Homepage http://www.voipwetter.de verfügbaren aktuellen Fassung. Mit der Installation der Software werden vom Lizenznehmer die AGB und Lizenzbedingungen vollständig anerkannt.
Abweichende Bedingungen des Kunden
Soweit Geschäftsbedingungen des Lizenznehmers insgesamt oder teilweise von diesen Bedingungen abweichen, werden sie nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen worden ist. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Lizenzgeber den abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Individualabreden und Vertragsänderungen
Individualabreden, Vertragsänderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung der Schriftformerfordernis.
Salvatorische Klausel
Sollte eine der Vereinbarungen unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vereinbarungen treten wirksame Vereinbarungen, die dem Sinn der Absicht der unwirksamen Vereinbarungen zugunsten des Herstellers am nächsten kommen.
